I m p r e s s u m

 

Angaben gemäß § 5 TMG:

 

Karl Gröninger

Übersetzungsbüro Pierrette Gröninger

Pfarrer-Hußlein-Str. 15

97204 Höchberg

Tel. +49 931 40 96 47

E-Mail: pieka@t-online.de

Umsatzsteuer-Identifikationsnummer: DE 290 492 345

 

Haftungsausschluss (Disclaimer)

Haftung für Inhalte

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Urheberrecht

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Datenschutz

 

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A l l g e m e i n e   G e s c h ä f t s b e d i n g u n g e n

 

§ 1 Allgemeines

 

(1) Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für den gesamten Geschäftsverkehr des Übersetzungsbüros Pierrette Gröninger, Inhaber Karl Gröninger, Pfarrer-Hußlein-Straße 15, D-97204 Höchberg, mit seinen Auftraggebern. Sie werden vom Auftraggeber durch die Auftragserteilung anerkannt und gelten für die gesamte Dauer der Geschäftsverbindung. Sie gelten auch für künftige Geschäfte.  Vereinbarungen, die von den AGB des  Übersetzungsbüros Pierrette Gröninger abweichen oder diese ergänzen, bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Anderslautende AGB der Auftraggeber werden nicht Vertragsinhalt, es sei denn, sie werden ausdrücklich schriftlich vom  Übersetzungsbüro Pierrette Gröninger anerkannt. 

 

(2) Unsere AGB beinhalten zum Teil gesetzlich vorgeschriebene Informationen für Verbraucher, die fett gedruckt sind. Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zweck abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann.

 

(3) Mit Ausnahme von § 4 unserer AGB gelten die fett gedruckten Bestandteile auch für solche Auftraggeber, die keine Verbraucher sind. 

 

§ 2 Leistungen des Übersetzungsbüros Pierrette Gröninger 

 

(1) Das  Pierrette Gröninger Übersetzungsbüro übernimmt Übersetzungs- und Dolmetschaufträge. 

 

(2) Übersetzt werden ausschließlich Texte. Texte mit strafbarem Inhalt und Texte, die gegen die guten Sitten verstoßen, können vom  Übersetzungsbüro Pierrette Gröninger – auch nach Vertragsschluss – zurückgewiesen werden. Im Übrigen soll ein Text nur unter besonderen Umständen – auch nach Vertragsschluss – zurückgewiesen werden, z.B. dann, wenn wegen der Schwierigkeit und/oder des Umfangs der Vorlage eine Übersetzung in dem vom Kunden angegebenen Zeitraum in angemessener Qualität nicht möglich ist. 

 

§ 3 Auftragserteilung 

 

(1) Der Auftraggeber erteilt den Auftrag in elektronischer oder sonstiger schriftlicher Form, per Fax, Postversand, telefonisch oder mündlich. 

 

(2) Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem  Übersetzungsbüro Pierrette Gröninger den vollständigen Ausgangstext in Form eines einwandfrei lesbaren Manuskripts in elektronischer oder sonstiger schriftlicher Form zur Verfügung zu stellen. 

 

(3) Zusammen mit dem Ausgangstext gibt der Auftraggeber den Verwendungszweck der Übersetzung und das oder die Fachgebiete an, die der Ausgangstext seiner Meinung nach berührt. Die Angabe ist im eigenen Interesse mit größtmöglicher Sorgfalt vorzunehmen.

 

(4) Der Auftraggeber teilt die Zielsprache mit. Hat der Auftraggeber besondere Terminologie- und Formatierungswünsche, so teilt er dies mit und stellt entsprechende Anleitungen (Mustertexte, Terminologieverzeichnisse und dergleichen) zur Verfügung. 

 

(5) Ferner teilt der Auftraggeber den gewünschten Zeitpunkt für die Fertigstellung der Übersetzung durch Angabe des Kalendertages mit.

 

(6) Erteilt der Auftraggeber den Auftrag in elektronischer Form, bestätigt das  Übersetzungsbüro Pierrette Gröninger unverzüglich den Eingang des Auftrags. Diese Eingangsbestätigung ist noch keine Auftragsannahmeerklärung. 

 

(7) Nimmt das  Übersetzungsbüro Pierrette Gröninger den Auftrag an, so erhält der Auftraggeber eine Auftragsbestätigung in elektronischer oder sonstiger schriftlicher Form. Der Vertrag kommt mit Zugang dieser Auftragsbestätigung beim Kunden zustande. Soweit das  Übersetzungsbüro Pierrette Gröninger den Auftrag nur zu einem anderen als zu dem vom Auftraggeber gewünschten Zeitpunkt für die Fertigstellung der Übersetzung annehmen kann, setzt sich das  Übersetzungsbüro Pierrette Gröninger mit dem Auftraggeber vorab in Verbindung. 

 

 

 

§ 4 Widerrufsbelehrung

 

Widerrufsrecht

Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt dieser Belehrung. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an: Übersetzungsbüro Pierrette Gröninger Pfarrer-Hußlein-Straße 15, D-97204 Höchberg, Telefax Nr.:  +49 (0)931 40 96 72, E-Mail: pieka@t-online.de

Besondere Hinweise

Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn Ihr Vertragspartner mit der Ausführung der Dienstleistung mit Ihrer ausdrücklichen Zustimmung vor Ende der Widerrufsfrist begonnen hat oder Sie diese selbst veranlasst haben.

 

§ 5 Ausführung des Auftrags

 

(1) Aufträge werden nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Berufsausübung sorgfältig ausgeführt. 

 

(2) Wenn die Ausführung der Übersetzung unmittelbar in eine vom Auftraggeber zur Verfügung gestellte Datei erfolgen soll, muss diese ohne zusätzlichen Aufwand mit den üblichen Office-Formaten bearbeitet werden können. Wenn andere Programme verwendet werden sollen, ist dies mit dem Übersetzungsbüro Pierrette Gröninger schriftlich zu vereinbaren. Die Wiederherstellung der ursprünglichen Formatierung des Dokuments führt das  Übersetzungsbüro Pierrette Gröninger zu den in der gültigen Preisliste genannten Preisen nur aus, wenn sich die Vertragsparteien ausdrücklich in Textform darauf geeinigt haben.   

 

(3) Die Übersetzung weist in der Regel einen anderen Umfang als der Ausgangstext auf. Ansprüche des Auftraggebers gegen das  Übersetzungsbüro Pierrette Gröninger wegen Formatabweichungen zwischen Ausgangs- und Zieltext sind daher nur möglich bei schuldhafter Schlechterfüllung einer ausdrücklich in Textform getroffenen Zusatzvereinbarung.

 

§ 6 Ausführungen durch Dritte 

 

(1) Das  Übersetzungsbüro Pierrette Gröninger darf sich zur Ausführung aller Geschäfte, sofern es dies für zweckmäßig oder erforderlich erachtet, Dritter bedienen. 

 

(2) Dabei haftet das  Übersetzungsbüro Pierrette Gröninger nur für die sorgfältige Auswahl.  

 

(3) Der Kontakt zwischen dem Auftraggeber und einem eingesetzten Dritten bedarf unserer vorherigen Einwilligung.

 

§ 7 Preise 

 

(1) Preise für Übersetzungen:

 

(1.1) Für Texte durchschnittlicher Schwierigkeit gelten die in der gültigen Preisliste genannte Preise (zzgl. Umsatzsteuer) für eine Zeile der Übersetzung bestehend aus 55 Anschlägen einschließlich Leerzeichen: 

 

(1.2) Tage sind die Arbeitstage am Geschäftssitz des Übersetzungsbüros Pierrette Gröninger, Montag bis Freitag. Feiertage sind keine Arbeitstage.

 

(1.3) Der Mindestauftragswert wird durch eine aktuelle Preisliste festgelegt.

 

(1.4) Bei der Berechnung nach Seiten legt das  Übersetzungsbüro Pierrette Gröninger Normseiten der Übersetzung bestehend aus 25 Zeilen zugrunde. Der Preis einer Normseite beträgt das 25-fache der in der aktuell gültigen Preisliste genannten Zeilenpreise.

 

(1.5) Eine Übersetzung weist in der Regel einen anderen Umfang als der Ausgangstext auf. Der Endpreis kann erst nach vollständiger Übersetzung angegeben werden, da die Berechnung des Endpreises nach dem Umfang der Übersetzung erfolgt.

 

(1.6) Je nach Schwierigkeitsgrad und Fachgebiet des Ausgangstextes sind Preisverschiebungen möglich. In diesen Fällen wird das  Übersetzungsbüro Pierrette Gröninger mit dem Auftraggeber den Zeilenpreis gesondert vereinbaren.

 

(1.7) Angebote: Sollte der zur Übersetzung vorgelegte Text vom Auftraggeber nicht genannte eingebettete Elemente beinhalten, die bei der Angebotserstellung nicht berücksichtigt wurden, so ändert sich der Endpreis entsprechend. 

 

(2) Für sonstige Sprachdienstleistungen (Korrekturlesen, Konferenzdolmetschen etc.) und die Bearbeitung elektronischer Dateien (Vorbereitung zur Bearbeitung, Umformatierung, Archivierung, Wiederherstellung der durch die Bearbeitung veränderten Formatierung etc.) berechnet das  Übersetzungsbüro Pierrette Gröninger für jede angefangene Arbeitsstunde den durch die aktuelle Preisliste festgelegte Stundensatz. 

 

 

§ 8 Lieferfristen

 

(1) Lieferfristen werden dem Auftraggeber nach bestem Wissen angegeben.  

 

(2) Vom  Übersetzungsbüro Pierrette Gröninger in Aussicht gestellte Fristen und Termine für Lieferungen und Leistungen gelten stets nur annähernd, es sei denn, dass ausdrücklich eine feste Frist oder ein fester Termin zugesagt oder vereinbart ist. Sofern Versendung vereinbart wurde, beziehen sich Lieferfristen und Liefertermine auf den Zeitpunkt der Absendung der Übersetzung. 

 

(3) Das  Übersetzungsbüro Pierrette Gröninger kann – unbeschadet seiner Rechte aus Verzug des Auftraggebers – vom Auftraggeber eine Verlängerung von Liefer- und Leistungsfristen oder eine Verschiebung von Liefer- und Leistungsterminen um den Zeitraum verlangen, in dem der Auftraggeber seinen vertraglichen Verpflichtungen gegenüber dem  Übersetzungsbüro Pierrette Gröninger nicht nachkommt. 

 

(4) Das  Übersetzungsbüro Pierrette Gröninger hat eine Lieferverzögerung nicht zu vertreten, wenn die Leistung wegen höherer Gewalt oder aus Gründen, die nicht aus der Sphäre des Übersetzungsbüros Pierrette Gröninger stammen (z.B. Krankheit, Stromausfall, Computerviren etc.), nicht wie vertraglich vereinbart erbracht werden kann. Das  Übersetzungsbüro Pierrette Gröninger wird den Auftraggeber in solchen Fällen unverzüglich hierüber in Kenntnis setzen. Sofern solche Ereignisse dem  Übersetzungsbüro Pierrette Gröninger die Lieferung oder Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen und die Behinderung nicht nur von vorübergehender Dauer ist, ist das  Übersetzungsbüro Pierrette Gröninger zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Bei Hindernissen vorübergehender Dauer verlängern sich die Liefer- und Leistungstermine um den Zeitraum der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlauffrist. Soweit dem Auftraggeber infolge der Verzögerung die Abnahme der Lieferung oder Leistung nicht zuzumuten ist, kann er durch unverzügliche schriftliche Erklärung gegenüber dem  Übersetzungsbüro Pierrette Gröninger vom Vertrag zurücktreten.    

 

(5) Im Falle des Rücktritts hat das  Übersetzungsbüro Pierrette Gröninger Anspruch auf Vergütung der erbrachten Leistungen.

 

(6) Kann der Auftraggeber die auf seinen Wunsch elektronisch übermittelte Übersetzung nicht öffnen, ist das  Übersetzungsbüro Pierrette Gröninger berechtigt, dem Auftraggeber nach dessen Wahl die Übersetzung ersatzweise innerhalb angemessener Frist auf einem Datenträger (z.B. DVD, USB Stick) oder auf Papier zur Verfügung zu stellen. 

 

(7) Gerät das  Übersetzungsbüro Pierrette Gröninger mit der Lieferung oder Leistung in Verzug oder wird ihm eine Lieferung oder Leistung, gleich aus welchem Grunde, unmöglich, so ist die Haftung des Übersetzungsbüros Pierrette Gröninger nach Maßgabe des § 10 dieser AGB beschränkt. 

 

§ 9 Gewährleistung  

 

(1) Das  Übersetzungsbüro Pierrette Gröninger verpflichtet sich, die Übersetzung so auszuführen, dass sie keine Mängel aufweist. Unerhebliche Mängel bleiben außer Betracht. 

 

(2) Der Auftraggeber hat die Übersetzung unverzüglich nach Erhalt zu prüfen und offensichtliche Mängel innerhalb von 14 Tagen ab der Versendung der Übersetzung durch das  Übersetzungsbüro Pierrette Gröninger an den Auftraggeber schriftlich zu rügen. Geht dem  Übersetzungsbüro Pierrette Gröninger innerhalb dieser Frist keine Mängelrüge zu, gilt die Übersetzung als genehmigt. Der Auftraggeber verzichtet in diesem Fall auf sämtliche Ansprüche, die ihm wegen eventueller offensichtlicher Mängel der Übersetzung zustehen  könnten.

 

(3) Rügt der Auftraggeber einen objektiv vorhandenen, nicht nur unerheblichen Mangel, so ist dieser so genau wie möglich schriftlich zu beschreiben. Der Auftraggeber hat gleichzeitig mitzuteilen, innerhalb welcher Frist der Mangel beseitigt werden soll. Das  Übersetzungsbüro Pierrette Gröninger wird daraufhin die Mängelbeseitigung innerhalb der genannten Frist, sofern diese angemessen ist, im Übrigen innerhalb angemessener Frist vornehmen. Schlägt die erste Mängelbeseitigung fehl, ist das  Übersetzungsbüro Pierrette Gröninger berechtigt, auf Basis der vom Auftraggeber wiederum schriftlich so genau wie möglich beschriebenen Mängel die Übersetzung nochmals nachzubessern. Schlägt auch die zweite Nachbesserung fehl, ist der Kunde nach seiner Wahl zur Herabsetzung der vereinbarten Vergütung oder zur Rückgängigmachung des Vertrags berechtigt. Im Falle der Rückgängigmachung des Vertrags fallen sämtliche Rechte an der  Übersetzung an das  Übersetzungsbüro Pierrette Gröninger zurück. 

 

§ 10 Haftung

 

(1) Darüber hinausgehende Rechte wegen Übersetzungsmängeln oder Überschreitung der Lieferfristen stehen dem Auftraggeber nur dann zu, wenn das Übersetzungsbüro Pierrette Gröninger, einer seiner gesetzlichen Vertreter oder seiner Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt haben.

 

(2) Im Falle der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten (Kardinalpflichten) oder der Gesundheit haftet das  Übersetzungsbüro Pierrette Gröninger auch bei leichter Fahrlässigkeit. 

 

§ 11 Gerichtsstand und geltendes Recht

 

Soweit der Auftraggeber Vollkaufmann ist, gilt für sämtliche gegenwärtige und zukünftige Ansprüche aus der Geschäftsverbindung sowie für Ansprüche, die im Wege des Mahnverfahrens geltend gemacht werden, der Sitz des  Übersetzungsbüros Pierrette Gröninger als ausschließlicher Gerichtsstand. Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Auftraggeber keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat oder nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt ins Ausland verlegt oder seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt zum Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt ist. Im Übrigen gilt die gesetzliche Regelung.

Für alle Geschäftsbeziehungen gilt ausschließlich deutsches Recht. 

 

 



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